Inhalt

Bebauungsplan "Pommer Freigarten"

1. Änderung des Bebauungsplanes Pommer „Freigarten“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB

Ortschaft Pommer, Markt Igensdorf, Landkreis Forchheim

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB

Der Bau- und Umweltausschuss Igensdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.03.2017 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Pommer „Freigarten“ in der Fassung vom 13.03.2017 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Fachbehörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

im Norden: durch landwirtschaftliche Nutzflächen und bebaute Grundstücke

im Ost: durch landwirtschaftliche Nutzflächen und einem ö.F.W.

im Süden: durch die Ortsstraße Pommer

im Westen: durch bebaute Grundstücke

Auf den Lageplan wird hingewiesen.Die öffentliche Auslegung des Entwurfes und der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes (jeweils in der Fassung vom
13.03.2017) findet in der Zeit vom 24.04.2017 bis einschließlich 24.05.2017 während der Dienststunden im Rathaus des Marktes Igensdorf, Bürgermeister-Zeiß-Platz 1, 91338 Igensdorf statt.

Während dieser Zeit werden auch Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Änderungsplanung und die Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichen (zur Niederschrift) Stellungnahme gegeben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.


Wolfgang Rast

1. Bürgermeister

15.12.2017