Bebauungsplan Unterrüsselbach Nordost
Aufhebung des Bebauungsplanes „Unterrüsselbach Nordost“ im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB ohne Durchführung der Umweltprüfung
Gemkg. Rüsselbach, Markt Igensdorf, Landkreis Forchheim
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Igensdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 11.10.2017 die Aufhebung des Bebauungsplans „Unterrüsselbach Nordost“ beschlossen und die öffentliche Auslegung gem. §3(2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §4(2) BauGB angeordnet.
Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:
im Norden: durch einen öffentlichen Feld- und Waldweg
im Ost: durch die westliche Bebauung der Straße „In der Mark“
im Süden: durch die Kreisstraße FO31
im Westen: durch eine Ortsstraße.
Auf den Lageplan wird hingewiesen.
Die öffentliche Auslegung der Begründung in der Fassung vom 13.12.2017 zur Aufhebung und des Bebauungsplanes in der Fassung vom 01.12.1971 findet in der Zeit vom 22.01.2018 bis einschließlich 23.02.2018 während der Dienststunden im Rathaus des Marktes Igensdorf, Bürgermeister-Zeiß-Platz 1, 91338 Igensdorf statt.
Während dieser Zeit werden auch Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Aufhebung und die Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichen (zur Niederschrift) Stellungnahme gegeben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Wolfgang Rast
1. Bürgermeister