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Datum: 03.08.2023

Bebauungsplan Himmelgarten Nord

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Himmelgarten Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan in Unterrüsselbach, Markt Igensdorf, Landkreis Forchheim

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Igensdorf hat mit Beschluss vom 25.07.2023 den Bebauungsplan „Himmelgarten Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan in Unterrüsselbach als Satzung beschlossen.

Hinweis: Im Wege der Berichtigung wurde der Flächennutzungsplan angepasst.

Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Himmelgarten Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan in Unterrüsselbach in Kraft.

Der Bebauungsplan „Himmelgarten Nord“ in Unterrüsselbach wurde nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der Durchführung der Umweltprüfung (nach § 2 Abs. 4 BauGB), von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Marktgemeinde Igensdorf, Bürgermeister-Zeiß-Platz 1, 91338 Igensdorf während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich stehen diese Unterlagen auf der Homepage der Marktgemeinde Igensdorf zur Verfügung.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, und
  4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Marktgemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Igensdorf, den 03.08.2023

Edmund Ulm

Erster Bürgermeister

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