3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Igensdorf, 01.02.2012

Bekanntmachungen
zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes -
Bereich Mitteldorf-Ost

Änderungsbeschluss

Der Marktgemeinderat Igensdorf hat in seiner Sitzung vom 18.01.2012 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit amtlich bekannt gemacht wird:

„Der Marktgemeinderat beschließt, für die im Übersichtsplan der Verwaltung vom 18.01.2012 dargestellte Fläche, östlich des Einkaufsmarktes „Netto“, nördlich des Mühlbaches, südlich des Aubaches und westlich der landwirtschaftlichen Flächen „Obere Au“ und Erlenbach“, den Flächennutzungsplan zu ändern. Die Änderung erstreckt sich auf die Grundstücke Fl.-Nr. 401/10, 528 Teilfläche und 529 Teilfläche, jeweils Gemarkung Igensdorf und hat die Ortsabrundung mit einer Wohnbebauung zum Ziel. Die Verwaltung wird mit der Einleitung des Änderungsverfahrens beauftragt. Das Verfahren erhält die Bezeichnung „3. Änderung Flächennutzungsplan – Bereich Mitteldorf-Ost.“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bereich Mitteldorf-Ost

Der Marktgemeinderat fasste in seiner Sitzung am 18.01.2012 außerdem folgenden Beschluss: „Der Marktgemeinderat billigt den vom Planungsbüro INSUMMA, Nürnberg, vorgelegten Entwurf vom 18.01.2012. Das notwendige Bauleitplanverfahren ist durchzuführen.“

Der Entwurf für die „3. Änderung Flächennutzungsplan – Bereich Mitteldorf-Ost“ liegt in der Zeit von Montag, den 20. Februar 2012 bis einschließlich Dienstag, den 20.03.2012, im Rathaus Igensdorf, Bürgermeister-Zeiß-Platz 1, Bauamt, Zimmer U 1, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo – Fr von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich Do 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden.

Zur genauen Lage und Beschreibung des Geltungsbereichs wird auf die vorhergehende Bekanntmachung zum Änderungsbeschluss hingewiesen. Das Änderungsverfahren wird im sog. „Vereinfachten Verfahren“ gem. § 13 BauGB durchgeführt. Diesbezüglich wird von einer Umweltprüfung abgesehen (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Igensdorf, den 30.01.2012
Wolfgang Rast
1. Bürgermeister

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