Verordnung zur Änderung des Regionalplanes

Igensdorf, 08.05.2012

Verordnung zur Änderung des Regionalplanes Oberfranken-West
Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des Ziels B V 2.5.2 „Windenergie“

Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. Art. 11 Abs. 5 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind Regionalpläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt gemäß Art. 5 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 BayLplG den Regionalen Planungsverbänden.
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken – West hat in seiner Sitzung am 27. März 2012 beschlossen, das Anhörungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplanes, Ziel B V 2.5.2 „Windenergie“, einzuleiten.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Gem. § 10 Abs. 1 ROG ist die Öffentlichkeit über die Änderung des Regionalplanes zu unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf und seiner Begründung zu geben.
Der Änderungsentwurf mit Tekturkarte, die Begründung sowie der Umweltbericht werden vom 21. Mai 2012 bis einschließlich 22. Juni 2012 im Rathaus Igensdorf, Bürgermeister-Zeiß-Platz 1, 91338 Igensdorf, im Bauamt, Zimmer U1, während der Öffnungszeiten (Mo bis Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Do zusätzlich von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr), öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können (auch von Privatpersonen) vom 21. Mai 2012 bis einschließlich 22. Juni 2012 gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West, Geschäftsstelle Landratsamt Bamberg, Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg, abgegeben werden.

Der Entwurf des Ziels B V 2.5.2 „Windenergie“ ist auch im Internet auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter www.oberfranken-west.de unter „Aktuelles und Infos“ einzusehen.

Die Anhörungsunterlagen werden nach der Bekanntmachung im Oberfränkischen Amtsblatt vom 26.04.2012 auch bei der Regierung von Oberfranken –höhere Landesplanungsbehörde- ausgelegt. Der Planentwurf wird während des in der Bekanntmachung angeführten Zeitraums auch auf den Internetseiten der Regierung von Oberfranken unter http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/landesentwicklung/regionalplanung/aktuelles.php eingestellt.

Vorsorglich weist der Regionale Planungsverband darauf hin, dass es im Rahmen der Regionalplanung weder möglich noch beabsichtigt ist, aus der Tekturkarte im Maßstab 1 : 100.000 eine flurstücksgenaue Abgrenzung der einzelnen Vorranggebiete für die Windenergienutzung abzuleiten.

Igensdorf, den 26.04.2012

Wolfgang Rast
1. Bürgermeister


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