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Igensdorf, im November 2011
Während sich der Markt Igensdorf und die öffentlichen Straßen und Wege kümmert, besteht aber auch für die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten die Verpflichtung, die Gehsteige schnee- und eisfrei zu halten. Nach den Bestimmungen unserer Verordnung sind die Gehsteige an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte zu streuen.