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Räum- und Streupflicht während der Wintermonate

Igensdorf, im November 2011

Während sich der Markt Igensdorf und die öffentlichen Straßen und Wege kümmert, besteht aber auch für die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten die Verpflichtung, die Gehsteige schnee- und eisfrei zu halten. Nach den Bestimmungen unserer Verordnung sind die Gehsteige an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte zu streuen.

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