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Bürgerservice

Maskenpflicht aufgehoben

Im Rathaus ist für Besucher und Mitarbeiter die Maskenpflicht aufgehoben. Wir schließen uns jedoch der Empfehlung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum freiwilligen Tragen einer Maske ausdrücklich an: „Um sich und andere vor Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, ist es auch weiterhin sinnvoll, in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, eine Maske zu tragen. Auch im Freien, zum Beispiel bei großen Menschenansammlungen oder wenn Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht sicher einhalten können, senkt das Tragen einer Maske das Ansteckungsrisiko.“ Sollten Kollegen im Rathaus für das Betreten ihres Büros oder den direkten Kontakt aus besonderen persönlichen Gründen weiterhin Wert auf das Tragen einer Maske legen, so bitten wir, dies zu respektieren und zu beachten.

Mit Termin geht's schneller

Ab sofort sind zu den Öffnungszeiten Mo - Fr 08:00 – 12:00 und zusätzlich Do 14:00-17:30 die Türen des Rathauses grundsätzlich wieder geöffnet. Besuche im Rathaus sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.

Personen mit vereinbarten Terminen habe grundsätzlich Vorrang bei der Bearbeitung. Um ungeplante Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, auch weiterhin vorab einen Termin zu vereinbaren und bei dieser Gelegenheit gleich mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu klären, welche Unterlagen mitzubringen sind.