Bekanntmachung Haushaltssatzung
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022
Die Haushaltssatzung des Marktes Igensdorf wurde dem Landratsamt Forchheim am 02.12.2021 vorgelegt. Sie enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich, während der allgemeinen Geschäftsstunden, auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung gem. Art. 120a GO in Verbindung mit § 2 KommwEV hiermit amtlich bekannt gemacht.
Haushaltssatzung
des Marktes Igensdorf
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Igensdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. |
im Ergebnishaushalt mit |
EUR |
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dem Gesamtbetrag der Erträge von |
10.705.800 EUR |
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dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
10.686.300 EUR |
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und dem Saldo (Jahresergebnis) von |
19.500 EUR |
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2. |
im Finanzhaushalt |
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a) |
aus laufender Verwaltungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
10.037.300 EUR |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
9.668.200 EUR |
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und einem Saldo von |
369.100 EUR |
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b) |
aus Investitionstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
3.858.900 EUR |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
5.143.480 EUR |
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und einem Saldo von |
-1.284.580 EUR |
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c) |
aus Finanzierungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
0 EUR |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
173.500 EUR |
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und einem Saldo von |
-173.500 EUR |
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d) |
und dem Saldo des Finanzhaushalts von |
-1.088.980 EUR |
festgesetzt.
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird festgelegt auf 0 EUR.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird festgesetzt auf 600.000 EUR, fällig in 2023 in Höhe von 600.000 EUR.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR.
Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden wie folgt festgesetzt (von Hundert):
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 410
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 410
2. Gewerbesteuer 400
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Igensdorf, den 14.01.2022
Edmund Ulm
1. Bürgermeister