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Bekanntmachung Haushaltssatzung

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  • Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Marktes Igensdorf, Mitteilungsblatt Januar 2022:

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022

Die Haushaltssatzung des Marktes Igensdorf wurde dem Landratsamt Forchheim am 02.12.2021 vorgelegt. Sie enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich, während der allgemeinen Geschäftsstunden, auf.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung gem. Art. 120a GO in Verbindung mit § 2 KommwEV hiermit amtlich bekannt gemacht.

 

Haushaltssatzung

des Marktes Igensdorf

für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Igensdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1.

im Ergebnishaushalt mit

EUR

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

10.705.800 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

10.686.300 EUR

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

19.500 EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

 

a)

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

10.037.300 EUR

 

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

9.668.200 EUR

 

 

und einem Saldo von

369.100 EUR

 

 

 

 

 

b)

aus Investitionstätigkeit mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

3.858.900 EUR

 

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

5.143.480 EUR

 

 

und einem Saldo von

-1.284.580 EUR

 

 

 

 

 

c)

aus Finanzierungstätigkeit mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

0 EUR

 

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

173.500 EUR

 

 

und einem Saldo von

-173.500 EUR

 

 

 

 

 

d)

und dem Saldo des Finanzhaushalts von

-1.088.980 EUR

 

festgesetzt.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird festgelegt auf 0 EUR.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird festgesetzt auf 600.000 EUR, fällig in 2023 in Höhe von 600.000 EUR.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR.

Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden wie folgt festgesetzt (von Hundert):

1.    Grundsteuer


a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                 410
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                         410

2.    Gewerbesteuer                                                                                                             400                       

 

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

 

Igensdorf, den 14.01.2022

 

 

 

Edmund Ulm

1. Bürgermeister