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Datum: 18.04.2021

Bestandserfassung Wasserversorgung

Die Erfassung der angeschlossenen und anschließbaren Grundstücksflächen zur Neuberechnung der Beiträge für die Infrastruktur Wasser und Kanal läuft derzeit in den Ortsteilen.

Seit März sind die Mitarbeiter des beauftragten Satzungsbüros Schulte & Röder mit der Vermessung aller beitragsrelevanten Geschossflächen beschäftigt.

Zur Ermittlung der Geschossflächen ist es erforderlich, dass die Mitarbeiter der Firma Schulte & Röder die Grundstücke betreten. Die Vermessungen können in den meisten Fällen von außen erfolgen. Bitte gestatten Sie den Vermessern Zutritt zum Grundstück und gegebenenfalls zu den Gebäuden, erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte und lassen Sie die Vermessungen zügig durchführen.

Die Mitarbeiter des Fachbüros sind mit Vollmachten der Marktgemeinde ausgestattet und informieren Sie im Rahmen der Vermessungsarbeiten gerne auch persönlich.

Mit Ihren Fragen zum Ablauf der Bestandserhebung können Sie sich auch jederzeit an unseren Bauamtsleiter Andreas Finkes wenden (09192 - 925274 oder andreas.finkes@igensdorf.de).

Informationsschreiben zur Bestandserhebung

An alle Grundstückseigentümer

Sehr geehrter/e Grundstückseigentümer/in,

das vom Markt Igensdorf beauftragte Fachbüro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim führt im Frühling im gesamten Gemeindegebiet Vermessungen der vorhandenen Geschossflächen durch.

Die Vermessungen sind erforderlich, um die Grundlagen für die Kalkulation der zukünftigen Herstellungsbeiträge für die gemeindliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen zu ermitteln. Für diese so genannten Globalberechnungen müssen von allen angeschlossenen und anschließbaren Grundstücken die tatsächlichen Geschossflächen ermittelt werden. Darunter fallen auch Flächen, die nicht baugenehmigungspflichtig sind und für die deswegen bei der Gemeindeverwaltung keine Unterlagen vorliegen.

Da die zuletzt durchgeführten Erhebungen schon längere Zeit zurückliegen und in der vergangenen Zeit eine Fülle von Rechtsprechungsänderungen eingetreten sind, müssen diese Arbeiten nun zum rechtssicheren Erlass von endgültigen Beitragssatzungen vorgenommen werden. Zum Zweck einer nachvollziehbaren und gerechten Berechnung werden die genauen Maße benötigt. Für diese Vermessungsarbeiten und Bestandserfassungen fallen für die Grundstückseigentümer keinerlei Kosten an. Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten, voraussichtlich Ende 2021 werden die Grundstückseigentümer zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, soweit dies die dann aktuelle Corona-Situation zulässt, bei der sowohl über die endgültige Höhe der zukünftigen Herstellungsbeiträge für die Versorgungseinrichtungen als auch über die Grundlagen zur Berechnung der beitragspflichtigen Flächen informiert wird. Mit der schriftlichen Einladung für diese Versammlung erhalten alle Grundstückseigentümer eine Kopie der erfassten Aufmaße über ihre Grundstücks- und Geschossflächen. In anschließenden Anhörterminen wird dann nochmals Gelegenheit zur Einzelaufklärung gegeben.

Bei Unklarheiten können erforderlichenfalls Nachmessungen im Beisein der Grundstückseigentümer durchgeführt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in den meisten Fällen die Wohngebäude nur von außen vermessen werden; hierzu muss in der Regel nur das Grundstück betreten werden. Nur wenn maßgebliche Daten, beispielsweise über die Fläche des Kellers oder den Ausbauzustand des Dachgeschosses nicht hinreichend genau von außen ermittelt werden können, ist auch ein Betreten dieser Gebäude erforderlich. Bei Nebengebäuden ist ein Betreten meistens erforderlich, um eventuell vorhandene Anschlüsse an die Wasserversorgungs- bzw. die Entwässerungseinrichtung ermitteln zu können. Die Rechtsgrundlage, wonach die Gemeinde – bzw. die im Auftrag handelnden Vertreter – Grundstücke betreten und Geschossflächen bei Gebäuden vermessen darf, ergibt sich aus Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V. mit §§ 99 ff. der Abgabenordnung. Bitte gestatten Sie den Vermessern Zutritt zum Grundstück und zu den Gebäuden, erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte und lassen Sie die Vermessungen zügig durchführen.

Die Mitarbeiter des Fachbüros sind mit Vollmachten der Marktgemeinde ausgestattet und informieren Sie im Rahmen der Vermessungsarbeiten gerne auch persönlich.