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Datum: 10.06.2022

Bodenrichtwerte

Bekanntmachung im Amtsblatt des Marktes Igensdorf vom 10.06.2022:

Gutachterausschuss Landratsamt Forchheim

Bodenrichtwerte 01.01.2022

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Landratsamt Forchheim hat am 12.05.2022 neue Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen, gewerbliche Nutzflächen sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen mit Stand zum 01.01.2022 ermittelt und beschlossen. Die Bodenrichtwerte liegen vom 30. Juni 2022 bis zum 01. August 2022 im Rathaus, Bauverwaltung, Zimmer U 1, Bürgermeister-Zeiß-Platz 1, 91338 Igensdorf während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Auf das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten (§ 196 Abs. 3 Satz 1 BauGB) wird hingewiesen.

Hinweis zum Urheberrecht

Die Bodenrichtwerte und alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Sie unterliegen dem Schutz als Datenbanken nach §§87 a ff. Urheberrechtsgesetz (UrhG). Jede Verwendung, insbesondere Vervielfältigungen und Veröffentlichungen – auch auszugsweise – sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Gutachterausschusses gestattet.

Hinweis Grundsteuererklärung:

Die neuen Bodenrichtwerte werden nicht für die demnächst abzugebende Grundsteuererklärung benötigt, da die Finanzverwaltung des Freistaates Bayern das sogenannte Flächenmodell anwendet.

Für weitere Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Forchheim, Dienststelle Ebermannstadt, Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt zur Verfügung:

Roland Schäfer, Tel. 09191/86-5002, E-Mail: Roland.Schaefer@lra-fo.de

Harald Engel, Tel. 09191/86-5003, E-Mail: Harald.Engel@lra-fo.de