Einbeziehungssatzung
Bekanntmachung Einbeziehungssatzung "Flurnummer 7/1 – Gemarkung Igensdorf" Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs
Einbeziehungssatzung „Flur Nr. 7/1 – Gemarkung Igensdorf“
Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
und
öffentliche Auslegung des Entwurfs
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 6 BauGB
Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 01.10.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Flur Nr. 7/1 – Gemarkung Igensdorf“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
In der Sitzung vom 01.10.2024 hat der Bau- und Umweltausschuss den Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Flur Nr. 7/1 – Gemarkung Igensdorf“ in der Fassung vom 06.08.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB beschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der Einbeziehungssatzung entsprechend dem § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne eine Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt wird.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung mit einer Gesamtfläche von ca. 3.102 m² umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 7/1, Gemarkung. Igensdorf, Markt Igensdorf.