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Datum: 11.02.2022

Festsetzung der Hundesteuer

Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2022 durch öffentliche Bekanntmachung

Gemäß der am 01.08.2006 erlassenen Satzung und der Änderungssatzung vom 10.12.2016 der Marktgemeinde Igensdorf für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) aufgrund Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2022 mit dem im letzten Hundesteuerbescheid veranlagten Betrag festgesetzt. Die Hundesteuer für das Jahr 2022 wird am 01.04.2022 zur Zahlung fällig. Die Steuerpflichtigen, die kein Lastschriftmandat für die Hundesteuer erteilt haben, werden gebeten, die Hundesteuer 2022 wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt zu entrichten. 

Finanzverwaltung Markt Igensdorf