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Rückschnitt an der Grundstücksgrenze

Der Lichtraum öffentlicher Straßen und Plätze sowie der Bürgersteige muss frei von Bäumen und Sträuchern sein.

Aus zahlreichen bebauten und unbebauten Grundstücken ragen Äste und Sträucher, Bäume und Baumteile in den öffentlichen Verkehrsraum und stellen eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer und Fußgänger dar.

Daher gilt für den Rückschnitt an der Grundstücksgrenze:

  • Über die Fahrbahn ragende Äste und Zweige von Baumkronen oder Sträuchern so zurückschneiden, dass der Luftraum über der Straße mit einer lichten Höhe von 4,50 Meter über der Fahrbahn und den Straßenbanketten freigehalten wird (Durchfahrtshöhe für LKW und Rettungsfahrzeuge).
  • Über Geh- und Radwegen Hecken, Sträucher und Bäume auf eine lichte Höhe von 2,50 Meter über den Wegen ausschneiden.
  • Bäume auf ihre Standsicherheit untersuchen und dürres Geäst bzw. dürre Bäume ganz entfernen.
  • Alle seitlichen Bepflanzungen an Geh- und Radwegen sowie Straßen bis zur Grundstücksgrenze zurückschneiden. Vor allem bei Hecken sind regelmäßige und ausreichende Rückschnittmaßnahmen unerlässlich, um die 
    Anpflanzung auf der Grundstücksgrenze zu halten und einen späteren Schnitt in den Bestand der Hecke zu vermeiden.

Sichtachsen an Einmündungen und Kreuzungen freihalten:

  • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Anpflanzungen aller Art gem. BayStrWG stets so niedrig gehalten werden, dass sie nicht die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ beeinträchtigen. Die Bepflanzung an der Grundstücksgrenze im Bereich von Straßeneinmündungen und Straßenkreuzungen muss auf maximal 0,80 Meter Höhe zurückgeschnitten werden.

Verkehrszeichen und Straßenlampen freihalten:

  • Bitte achten Sie darauf, dass Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenleuchten nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden. Die Anpflanzungen bitte so zurückzuschneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern stets rechtzeitig und ohne Sehbeeinträchtigung wahrgenommen werden können.
  • Beachten Sie schon vor dem Anpflanzen, welches Ausmaß Sträucher, Bäume und Hecken im Laufe der Zeit annehmen können. Halten Sie ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze und entscheiden Sie sich für schwach wachsende Pflanzen.

Gut sichtbare Hausnummern:

  • Denken Sie auch an die Sichtbarkeit Ihrer Hausnummer. Das Hausnummern-Schild muss von der Straße aus deutlich sichtbar sein. Im Ernstfall ist dies für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr oder Polizei wichtig und spart wertvolle Zeit.