Urnenwand Friedhof Stöckach
Wir bitten die Inhaber der Urnenwand-Nutzungsrechte, den an und auf der Urnenwand abgestellten Grab- und Blumenschmuck sowie Grablichter zu entfernen.
Die Nutzung der Urnenwand schließt ihrer Natur nach das Niederlegen von Grabschmuck nicht ein.
Blumen und Grablichter sollten auf die an einigen Urnennischen angebrachten Vasen und Grablichthalter beschränkt werden. Auch hier bitte vertrocknete und verwelkte Blumen sowie abgebrannte Grablichter regelmäßig entfernen.
Für etwaigen Verlust oder Beschädigung der an der Urnenwand abgestellten Gegenstände übernimmt der Markt Igensdorf keine Gewähr.
Bitte beachten Sie, dass laut unserer Friedhofssatzung die Grabstätten in einem würdigen Zustand zu halten sind. Dies gilt auch für die Urnenwand.
Daher bitten wir, ganzjährig darauf zu achten, dass an der Urnenwand abgestellter Grabschmuck auch wieder entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden muss.
Der Anblick von verwelkten und vertrockneten Blumengestecken, witterungsbedingt zerbrochenen und verschmutzten Grablichtern, Pflanzgefäßen oder sonstigem Grabschmuck ist mit der Würde des Ortes nicht zu vereinbaren.
Der Markt Igensdorf behält sich vor, solche Gegenstände zu entfernen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.