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Datum: 16.07.2020

Veröffentlichung Geburten und Eheschließungen

Bereits seit geraumer Zeit darf der Markt Igensdorf im Mitteilungsblatt aus Datenschutzgründen selbst keine Geburten und Eheschließungen mehr veröffentlichen. Auch Altersjubiläen können wir nicht mehr im Mitteilungsblatt veröffentlichen.

Dem Bürgermeister ist es dennoch wichtig, Familien und Paaren die Möglichkeit anzubieten, Geburten und Eheschließungen nach Wunsch bekannt zu machen und er möchte Ihnen auch selbst gerne herzlich dazu gratulieren.
Der einzige Weg, dies datenschutzkonform zu tun, ist eine Beauftragung an den Markt Igensdorf. Dazu müssen bei Geburten die Eltern und im Falle von Eheschließungen die frisch Vermählten den Markt Igensdorf beauftragen, das Ereignis im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.
Nur in diesem Fall darf Ihnen der Bürgermeister auch in aller Form öffentlich gratulieren.

Zu diesem Zweck stellen wir Ihnen zwei Formulare zur Verfügung.

Veröffentlichung Geburt

Veröffentlichung Eheschließung

Wir würden uns freuen, wenn Sie zahlreich von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch machen.

Michael Pfundt, Geschäftsleitung