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Datum: 26.02.2024

Wiesen und Ackerflächen nicht betreten

Dringende Bitte an unsere Hundehalter:

Halten Sie Ihre Vierbeiner von landwirtschaftlich genutzten Flächen fern.

Generelles Betretungsverbot

Für diese Flächen gilt von Anfang März bis Ende Oktober ein generelles Betretungsverbot für Hund und Mensch!

Die Verunreinigung von Futterpflanzen durch Hundekot hat für die Landwirte ernste Folgen. Trächtige Kühe können sich mit speziell in Hundekot enthaltenen Bakterien infizieren und ihr Kalb verlieren, das bedeutet einen erheblichen finanziellen Schaden. Bleiben Sie auf den öffentlichen Wegen und tragen Sie dafür Sorge, dass von ihrem Vierbeiner keinerlei negative Auswirkungen auf Menschen und Natur ausgehen.

Überall gilt: Hundekot muss ganzjährig sofort entfernt werden. Bitte entsorgen Sie diesen in Ihrer eigenen Restmülltonne. Aus Hygienegründen raten wir von einer Entsorgung in einem öffentlichen Abfalleimer dringend ab. Auch die Vorgärten, Einfriedungen und Mauern, die Sie beim Ausführen Ihres Hundes in bebautem Gebiet passieren, sind von tierischen Hinterlassenschaften freizuhalten. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Dennoch sprechen uns immer wieder besorgte Eltern und Grundstücksbesitzer an und beklagen die Verschmutzung von Privatgrundstücken, Spielplätzen und anderen öffentlichen Flächen.

Hundekot vorzufinden ist in jedem Fall ein Ärgernis, aber auch der Urin verursacht an Mauerwerk Ausblühungen, die nicht mehr zu entfernen sind. Bitte vermeiden Sie Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum durch verantwortungsvolle Tierhaltung.

Freilaufende Hunde gefährden Bodenbrüter

Frühling, Sonne, blühende Wiesen. Naturfreunde und Erholungssuchende fühlen sich aufgrund der ungeheuren Farbenpracht und Artenvielfalt im Frühling besonders von  Wiesen angezogen. Aber Bodenbrüter wie Kiebitze, Wachteln oder Rebhühner nutzen diese Feuchtgebiete zur Brut und ziehen dort ihren Nachwuchs groß.

Hunde anleinen, auf den ausgewiesenen Wegen bleiben und sich ruhig verhalten, mit diesen einfachen Verhaltensregeln kann man Bodenbrüter schützen, ohne selbst auf Erholung und Naturerlebnis verzichten zu müssen.

Brütende Feldvögel verlassen bei Begegnungen mit Spaziergängern, Fahrradfahrern oder Hundebesitzern nur allzu leicht fluchtartig ihr Nest. Das von den aufgeschreckten Elternvögeln schutzlos zurückbleibende Gelege kann auskühlen und Fressfeinden wie Rabenkrähe und Fuchs oder auch freilaufenden Hunden zum Opfer fallen.