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Datum: 10.08.2022

Grundsteuerreform

Informationen des Bayerischen Landesamtes für Steuern:

Die Grundsteuererklärung ist bis zum 30. April 2023 abzugeben. Hierzu wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer zuletzt mit der Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 1. Februar 2023 öffentlich aufgefordert. Zu den Ausnahmen zur Allgemeinverfügung vergleiche Verfügung vom 2. Februar 2023 sowie Verfügung vom 2. Februar 2023.

Abgabefrist für die Grundsteuererklärung: 30. April 2023

Ein Antrag auf Fristverlängerung bis 30. April 2023 ist nicht erforderlich. Falls Sie bereits vorab einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt haben und dieser abgelehnt wurde, hat sich die Ablehnung erledigt.
Es gilt die neue Abgabefrist zum 30. April 2023.

  • Die neue Grundsteuer in Bayern

    Informationen zum neuen Grundsteuerverfahren in Bayern.

Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer automatisch steigt.

Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025.

Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen.

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Stichtag: 1. Januar 2022) eine Grundsteuererklärung einreichen. 

Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 abzugeben. Hierzu wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer am 30. März 2022 durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern öffentlich aufgefordert.

In Bayern können Steuerpflichtige ihre Grundsteuererklärung elektronisch oder in Papierform einreichen. Die Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen werden ab dem 1. Juli 2022 elektronisch über „Mein ELSTER“, als vorausfüllbares PDF auf der landeseigenen Webseite www.grundsteuer.bayern.de, aber auch als Papiervordruck bereitgestellt.

Video-Ausfüllanleitungen:

Auf der Seite www.grundsteuer.bayern.de stehen beispielhafte Video-Ausfüllanleitungen zur Verfügung, die Schritt für Schritt das richtige Ausfüllen der Formulare erläutern.

Papiervordrucke:

Wer seine Grundsteuererklärung in Papierform einreichen möchte, kann sich Papiervordrucke in den Servicezentren der Finanzämter und in den Rathäusern abholen.

Welche Daten brauche ich?

Die benötigten Daten für die Erklärungsabgabe finden Sie in Ihren eigenen Unterlagen. Dies sind:

  • Aktenzeichen und Lagedaten: im Informationsschreiben des Finanzamts, sofern Sie eines erhalten haben, oder im letzten Einheitswertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid.
  • Steuernummer, Wohnsitz- /Betriebsstättenfinanzamt und die Identifikationsnummer: im Einkommensteuerbescheid bzw. Körperschaftsteuerbescheid.
  • Flurstücksdaten: über den Datenabruf aus dem BayernAtlas-Grundsteuer, imr Notarvertrag, Katasterauszug oder Grundbuchauszug.
  • Gebäudeflächen: in der Wohnflächenberechnung und Nutzflächenberechnung oder hilfsweise dem Bauplan.

Erläuterungen zu Begriffen (z. B. Gemarkung, Flurstück) finden Sie auch in den Anleitungen zu den Erklärungsformularen

Folgende Daten werden über das Internetportal Internetportal BayernAtlas-Grundsteuer aus dem Liegenschaftskataster kostenlos zur Verfügung gestellt:

  • Flurstücksnummer
  • Amtliche Fläche
  • Gemeindenamen
  • Gemarkungsname und Gemarkungsnummer
  • Tatsächliche Nutzung mit den zugehörigen Flächenanteilen
  • (Gesamt-)Ertragsmesszahl für landwirtschaftliche Flächen

Hier muss man nur die Nutzungsbedingungen akzeptieren und dann im BayernAtlas die Adresse des eigenen Grundstücks im Suchfeld eingeben.


Grundsteuererklärung Hotline:

Fragen zur Grundsteurerklärung beantwortet die Bayerische Steuerverwaltung  in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr telefonisch unter:

089 – 30 70 00 77

Checkliste für Wohngrundstücke

Was wird abgefragt? Wo findet man das? Wo muss man es eintragen? Alles auf einen Blick in der Checkliste:

  • Checkliste Wohngrundstück


Was gehört zur Grundsteuererklärung?

Eine Übersicht des Bayerischen Landesamtes für Steuern zu den erforderlichen Vordrucken und Anlagen:

  • Was gehört zur Grundsteuererklärung?