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Art. 18 Abs. 1 und Abs. 3 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Art. 28 Abs. 4 und Abs. 5 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
§ 1 Verordnung für die Schiffahrt auf den bayerischen Gewässern (Schiffahrtsordnung - SchO)
§ 2 Verordnung für die Schifffahrt auf den bayerischen Gewässern (Schiffahrtsordnung - SchO)
§ 3 Verordnung für die Schifffahrt auf den bayerischen Gewässern (Schiffahrtsordnung - SchO)
§ 51 Verordnung für die Schiffahrt auf den bayerischen Gewässern (Schiffahrtsordnung - SchO)
§ 52 Verordnung für die Schiffahrt auf den bayerischen Gewässern (Schiffahrtsordnung - SchO)
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