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Art. 103 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Art. 104 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Art. 106 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke (Kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung - KommPrV)
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