Zur Information unserer ehrenamtlichen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen verweisen wir auf das Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen in Wahllokalen:
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Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen in Wahllokalen