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Datum: 17.01.2023

Aufstellungsbeschluss

1. Aufstellungsbeschluss

Der Marktgemeinderat von Igensdorf beschließt für die Flurnummer 43 Flurnummer 44 und Flurnummer 864 der Gemarkung Igensdorf, den qualifizierten Bebauungsplan „Am Bühl „mit integriertem Grünordnungsplan in Igensdorf aufzustellen.

Der Bebauungsplan „Am Bühl“ mit integriertem Grünordnungsplan in Igensdorf soll nach § 13b BauGB durchgeführt werden. Gem. § 13b BauGB kommt das Verfahren nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB zur Ausführung. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Bürger und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird verzichtet.

Im Geltungsbereich soll ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.

Im aktuellen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im „Wege der Berichtigung“ angepasst.

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

im Norden, Nordwesten und Osten durch landwirtschaftliche Fläche, im Süden durch die Gräfenberger Straße und Südwesten durch angrenzende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.