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Datum: 14.01.2023

Grundsteuerfestsetzung

Öffentliche Grundsteuerfestsetzung

Durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer 2023 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2023 in einem Betrag am 01.07.2023 fällig.

Sollte ein Grundsteuerhebesatz geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch beim Markt Igensdorf angefochten werden.

gez.

Edmund Ulm

1. Bürgermeister