Zur Vaterschaftsanerkennung ist die persönliche Vorsprache von Vater und Mutter erforderlich.
Zur Beurkundung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei bisher unverheirateten Vätern:
Beglaubigte Abschrift aus deren Geburtenbuch bzw. Geburtsurkunde, gegebenenfalls mit deutscher Übersetzung
- Bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Vätern:
Eine Abschrift aus dem Heiratseintrag der - aktuellen bzw. letzten – Ehe (dient auch als Nachweis der Namensführung)
- Ausländische Väter:
Reisepass und Geburts- bzw. Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung eines hier vereidigten Übersetzers
- Mutterpass (bei der Anerkennung vor der Geburt)
Da die Mutter des Kindes der Vaterschaftsanerkennung zustimmen muss, ist eine gemeinsame Vorsprache sinnvoll (Personalausweis/Reisepass nicht vergessen). Zuständig für die öffentliche Beurkundung dieser Erklärungen sind:
- Standesämter (gebührenfrei)
- Jugendämter (gebührenfrei)
- Notare (gebührenpflichtig).