Öffentliche Feste wie Kirchweih, Faschingsbälle, Grillfeiern, Sonnwendfeuer, Konzerte etc. müssen bei der Verwaltung angemeldet werden.
Eine öffentliche Veranstaltung liegt dann vor, wenn kein fester Personenkreis, sondern die breite Öffentlichkeit eingeladen ist. In diesem Falle müssen Sie die Veranstaltung bei uns im Rathaus anzeigen.
Der Anschlag von Plakaten oder eine Veröffentlichung im Amtsblatt ersetzt diese Anzeige nicht.
Zur Anmledung einer Veranstaltung ist die Unterschrift des Vereinsvorstands oder eines vom Vorstand bevollmächtigten Vertreters (bitte schriftliche Vollmacht vorlegen) notwendig.
Außerdem benötigen wir alle Angaben wie z.B. Dauer und Art der Veranstaltung oder der musikalischen Darbietung.
Telefonische Anzeigen können wir leider nicht annehmen, da wir eine Unterschrift benötigen.
Anzeigen von Veranstaltungen müssen eine Woche vor dem Veranstaltungstermin angezeigt werden. Fristgerechte Anmeldungen sind kostenfrei.
Bei verspäteten oder gar nicht angezeigten Veranstaltungsanzeigen müssen wir leider eine Niederschriftsgebühr in Höhe von 15,00 EURO erheben.
Veranstaltungen können längstens bis 01.00 Uhr gewährt werden.