Die Stichwahlen zur Kommunalwahl in Bayern finden am Sonntag, 29. März 2020, statt. Dabei wird ausschließlich Briefwahl möglich sein.
Zum Schutz der Wählerinnen und Wähler und der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Behörden werden die Briefwahl-Unterlagen den Wählerinnen und Wählern automatisch per Post zugestellt.
Ein Antrag auf Briefwahl muss nicht gestellt werden.
Eine Stimmabgabe im Wahllokal wird nicht möglich sein.
Grundlage dafür ist eine infektionsschutzrechtliche Anordnung, die an alle Kommunen ergeht.
Ihr Wahlbrief muss bis Sonntag, 29.03.3030 um 18:00 Uhr im Rathaus sein. Wenn Sie die Möglichkeit haben, werfen Sie Ihren Wahlbrief bevorzugt in den Hausbriefkasten neben dem Hautpeingang des Rathauses. Natürlich können Sie den Wahlbrief auch per Post senden. Denken Sie wegen der mutmaßlich hohen Auslastung der Briefpost jedoch daran, den Wahlbrief frühzeitig in den Briefkasten einzuwerfen.