Auskünfte aus dem Melderegister
Übermittlungssperre an Bundeswehr aufgehoben
Zum 1. Januar 2026 ist mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes“ eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, die Übermittlungssperren im Melderegister an die Bundeswehr aufhebt.
Bisher bestand die Möglichkeit, der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr über das Einwohnermeldeamt zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann nun nicht mehr eingelegt werden und die Datenübermittlung in Folge auch nicht mehr verhindert werden.
Alle vor dem 1. Januar 2026 eingegangenen Widersprüche und bereits eingerichtete Übermittlungssperren gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr müssen mit diesem Stichtag von uns als Meldebehörde gelöscht werden.
Andere Widerspruchsrechte, wie
- die Weitergabe von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG),
- die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 1 BMG),
- bei Alters- oder Ehejubiläum (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 2 BMG)
- gegen die Auskunft an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 3 BMG)
sind von dieser Gesetzesänderung nicht betroffen. Dafür bereits eingerichtete Sperren bleiben weiterhin bestehen. Sie müssen dahingehend nichts unternehmen.
Bürgerbüro Markt Igensdorf