Festsetzung der Hundesteuer
Gemäß der seit 01.01.2026 gültigen Hundesteuersatzung der Marktgemeinde Igensdorf (veröffentlicht im Amtsblatt 11/2025) aufgrund Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes wurde die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026 durch neu zugestellte Bescheide an alle Hundehalter in der aktuellen Höhe neu festgesetzt.
Die Hundesteuer für das Jahr 2026 wird am 01. 04. 2026 zur Zahlung fällig. Die Steuerpflichtigen, die kein Lastschriftmandat für die Hundesteuer erteilt haben, werden aufgefordert, die Hundesteuer 2026 per Überweisung oder Barzahlung im Rathaus bis zum Stichtag selbständig zu entrichten.
Finanzverwaltung Markt Igensdorf