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Datum: 24.07.2025

Lärmschutz beachten

Jetzt im Sommer sind zahlreiche Arbeiten im Garten zu erledigen, was naturgemäß oft mit dem Einsatz entsprechender Maschinen verbunden ist. Denken Sie dabei bitte auch an Ihre Nachbarn, die durch die auftretenden Geräusche belästigt werden können.

Für unsere Haus- und Grundstücksbesitzer wichtig ist die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, die unter anderem Folgendes regelt:

  • Rasenmäher, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider mit Elektromotor, Heckenscheren, Vertikutierer sowie Schredder bzw. Zerkleinerer dürfen nur an Werktagen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr betrieben werden
  • Durchdringend laute Geräte und Maschinen wie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor, Freischneider oder motorbetriebene Laubbläser und Laubsammler dürfen an Werktagen nur von 09.00-13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr betrieben werden.
  • An Sonn- und Feiertagen dürfen Geräte und Maschinen ganztägig nicht betrieben werden.

Ebenfalls zu beachten sind die Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm. Danach hat jeder, der eine Baustelle betreibt (gilt auch für Heimwerker!) dafür zu sorgen, dass Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Außerdem sind Vorkehrungen zu treffen, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Damit soll die Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen geschützt werden. Um festzustellen, wann eine erhebliche Belästigung vorliegt, hat die Bundesregierung Grenzwerte festgesetzt, die in Wohngebieten tagsüber bei 55 dB (A) und nachts bei 40 dB (A) liegen. Nachtzeit nach dieser Vorschrift ist die Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr.

Wir bitten alle Haus- und Grundstücksbesitzer im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme um Beachtung der Ruhezeiten. Insbesondere Kinder, kranke und ältere Menschen haben besondere Ruhebedürfnisse. Aber auch Menschen, die im Schichtdienst arbeiten und möglichst ausgeruht ihren Dienst antreten müssen, sollten sich auf das Verständnis ihrer Nachbarn verlassen können.