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Wohnsitz; Anmeldung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 25.01.2024

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Markt Igensdorf):
  • Umzug innerhalb der Gemeinde
    Wenn Sie innerhalb Ihres Wohnortes oder innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft umgezogen sind, können Sie Ihren Adresswechsel online melden.
  • Voranzeige einer Anmeldung
    Sie können Ihre Zuzugsdaten wie Name und Anschrift vorab an die Meldebehörde online übermitteln.