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Ordnungsamt

Veranstaltungsanzeige und Schankerlaubnis

Öffentliche Feste wie Kirchweih, Faschingsbälle, Grillfeiern, Sonnwendfeuer, Konzerte etc. müssen beim Markt Igensdorf angemeldet werden.

Eine öffentliche Veranstaltung liegt dann vor, wenn kein fester Personenkreis,sondern die breite Öffentlichkeit eingeladen ist.

Der Anschlag von Plakaten oder eine Veröffentlichung im Amtsblatt ersetzt diese Anzeige nicht.

Anzeigen von Veranstaltungen müssen eine Woche vor dem Veranstaltungstermin angezeigt werden. Fristgerechte Anmeldungen sind kostenfrei.

Bei verspäteten oder gar nicht angezeigten Veranstaltungsanzeigen müssen wir leider eine Niederschriftsgebühr in Höhe von 15,00 EURO erheben.

Veranstaltungen können längstens bis 01.00 Uhr gewährt werden.

Schankerlaubnisse

Sollten Sie auf einer Veranstaltung selbst bewirten, so benötigen Sie eine Schankerlaubnis für den Verkauf von Speisen und alkoholischen Getränken. Diese Schankerlaubnis muss wie eine Veranstaltungsanzeige, jedoch zwei Wochen vorher, bei der Gemeinde angezeigt werden.

Kosten pro Tag: 25,00 €.

Ihr Ansprechpartner für Veranstaltungsanzeigen und Schankerlaubnisse (Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr): Frau Hackl.

Ablauf Schankerlaubnis und Veranstaltungsanzeige

Hierzu ist die Unterschrift des Vereinsvorstands oder eines vom Vorstand bevollmächtigten Vertreters (bitte schriftliche Vollmacht vorlegen) notwendig.

Zur Anmeldung einer Veranstaltung reichen Sie das Anmeldeformular (siehe Randspalte) vollständig ausgefüllt und unterschrieben, nach Möglichkeit vier Wochen vor der Veranstaltung im Bürgerbüro ein.

Sie werden benachrichtigt, sobald Sie ihre Genehmigung bei uns abholen können.

Hygiene

Warum müssen beim Umgang mit Lebensmitteln besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden? Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden können. Von solchen Lebensmittelinfektionen kann gerade bei Vereins- und Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen schnell ein größerer Personenkreis betroffen sein.
Der vorliegende Leitfaden gibt eine Orientierungshilfe, sich in diesem sensiblen Bereich richtig zu verhalten, damit gemeinschaftliches Essen und Trinken ungetrübt genossen werden können. Herausgeber dieser Publikation sind das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP).

Leitfaden Vereinsfeiern

Leifaden der Bayerischen Staatskanzlei zum Download.


Jugendschutz

Jugendschutz-Broschüre des Kreisjugendrings Forchheim.

Gewerbe

Gewerbeanmeldung

Hierzu benötigen Sie:

  • Ein Ausweisdokument
  • Angaben zum Betrieb (z.B. Betriebsbeginn, Tätigkeit, Anzahl der Mitarbeiter, Haupt- oder Nebengewerbe)

 Unterschrift des Gewerbetreibenden bzw. Vollmacht

Kosten: 35,00 € pro Gewerbeanmeldung

Gewerbeabmeldung

Hierzu benötigen Sie:

  • Ein Ausweisdokument
  • Angaben zum Betrieb (z.B. Betriebsende, Grund für die Aufgabe)
  • Unterschrift des Gewerbetreibenden bzw. Vollmacht
Kosten: 25,00 € pro Gewerbeabmeldung

Gewerbeummeldung

Hierzu benötigen Sie:

  • Ein Ausweisdokument
  • Angaben zum Betrieb (z.B. Aufgabe einer Tätigkeit, neue Anschrift, Neuausübung einer Tätigkeit )
  • Unterschrift des Gewerbetreibenden bzw. Vollmacht
Kosten: 30,00 € pro Gewerbeummeldung

Formular

Grundsätzlich werden Gewerbeanmeldungen bei uns auf der Gemeinde ausgefüllt. Direkt im Anschluss erhalten Sie von uns Ihre Bestätigung.

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Sie benötigen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister z.B. für die Zulassung zu einem Gewerbe oder eine Zulassung nach dem Sprengstoffgesetz?
Hierfür müssten Sie auf der Gemeinde vorsprechen, um den Antrag zu stellen.

Eine gebührenpflichtige Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch online in unserem Bürger-Service-Portal beantragen.

Fundsachen

Sie haben einen Gegenstand verloren?

Dann fragen Sie bei unserem Fundamt nach. Alles, was von unseren Bürgern gefunden und abgegeben wurde, wird hier für ein halbes Jahr aufbewahrt.

Nach dieser Zeit fällt der Anspruch auf den Fundgegenstand an den Finder zurück.

Sie haben einen Gegenstand gefunden?

Dann geben sie diesen bitte bei unserem Fundamt ab. Sollte der Fundgegenstand nicht innerhalb eines halben Jahres abgeholt werden, fällt der Anspruch auf diesen Gegenstand an sie zurück.

Fischereischeine

Für die Erstbeantragung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • 1 Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm
  • Einen Nachweis über Ihre bestandene Fischerprüfung

Es gibt zwei Möglichkeiten für die Gültigkeitsdauer Ihres Fischereischeines:

  • Fischereischein auf 5 Jahre oder aber den
  • Fischereischein auf Lebenszeit

Kosten: Die Kosten für den Fischereischein auf 5 Jahre betragen 75,00 € (40,00 € für die Fischereiabgabe und 35,00 € Gebühr). Die Kosten für den Fischereischein auf Lebenszeit staffeln sich nach dem Alter und können jederzeit bei der Gemeinde erfragt werden.

Verlängerung Fischereischein

Grundsätzlich können Fischereischeine verlängert werden. "Alte" Fischereischeine können jedoch nicht verlängert werden. In diesem Fall muss ein neuer Fischereischein ausgestellt werden. Die alten Fischereischeine behalten aber noch weiterhin ihre Gültigkeit bis zum ausgestellten Datum. Bei der Verlängerung von neuen Fischereischeinen besteht nun die Möglichkeit, den Fischereischein entweder auf weitere 5 Jahre zu verlängern oder aber auf Lebenszeit zu verlängern.
Bitte bringen Sie zur Verlängerung Ihren Fischereischein mit. Sollten Sie den Fischereischein neu ausstellen lassen müssen, bringen Sie bitte noch zusätzlich ein Lichtbild mit (s. auch: Fischereischein auf Lebenszeit bzw. auf 5 Jahre).
Kosten: Die Kosten für die Verlängerung für einen Zeitraum von 5 Jahren betragen 45,00 € (40,00 € für die Fischereiabgabe und 5,00 € Gebühr). Die Kosten für den Fischereischein auf Lebenszeit staffeln sich nach dem Alter und kann jederzeit bei der Gemeinde erfragt werden.

Fischereischein für Jugendliche

Ist Ihr Kind 14 Jahre alt und hat bereits eine Fischereiprüfung abgelegt und möchte nun einen Fischereischein beantragen?
Grundsätzlich erhält Ihr Kind nun keinen Jugendfischereischein mehr, sondern einen Fischereischein auf Lebenszeit bzw. auf 5 Jahre.
Für die Ausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit werden benötigt:

  • 1 Lichtbild - Unterschrift von beiden Elternteilen
  •  Nachweis über die bestandene Fischerprüfung

Kosten: Die Kosten für den Fischereischein auf 5 Jahre betragen 75,00 EURO (40,00 EURO für die Fischereiabgabe und 35,00 € Gebühr). Die Kosten für den Fischereischein auf Lebenszeit staffelt sich nach dem Alter und kann jederzeit bei der Gemeinde erfragt werden. Auf ausdrücklichen Wunsch kann jedoch noch ein Jugendfischereischein erteilt werden.
Kosten: 15,00 €  (10,00 € Fischereiabgabe und 5,00 € Gebühr). Ausnahme: bei einer Geltungsdauer von höchstens 3 Jahren 2,50 € pro angefangenem Jahr und 5,00 € Gebühr.

Beglaubigte Kopien

Sie müssen ein wichtiges Dokument (z. B. Ihr Schulzeugnis) übersenden und benötigen hiervon eine beglaubigte Kopie?

Bitte sprechen Sie hierzu unter Vorlage der Original-Unterlagen im Bürgerbüro vor.

Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht jedes Dokument von uns beglaubigt werden kann, dies können Sie jedoch vorab telefonisch bei uns erfragen.

Kosten: Pro Beglaubigung 5,00 €.

Schwerbehinderte / Parkausweis

Sie sind schwerbehindert und haben das Merkzeichen AG in Ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen?

In diesem Falle können Sie eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte beantragen. Für die Beantragung dieses Parkausweises für Schwerbehinderte bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ihren Schwerbeschädigtenausweis
  • 1 Lichtbild
  • Ihre persönliche Unterschrift

Die Parkerleichterung wird maximal für 3 Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieser Zeit müssen Sie erneut eine Parkerleichterung beantragen.

Schwerbehindertenausweise

Sie haben bislang noch keinen Schwerbehindertenausweis und möchten einen beantragen oder möchten den Grad der Behinderung erhöht oder ein neues Merkzeichen eingetragen haben?

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Gemeinde. Die Anträge für die Erstausstellung eines Schwerbehindertenausweises liegen dort auf.  Medizinische Daten (über Ihre Krankheit) sollten jedoch von Ihrem behandelten Arzt eingetragen werden. Diesen Antrag müssen Sie dann zusammen mit 3 Einverständniserklärungen, welche das Versorgungsamt ermächtigen, Daten bei den von Ihnen angegebenen Ärzten einzuholen, an Ihr zuständiges Versorgungsamt weiterleiten.