Inhalt

Rundfunkgebührenbefreiung

In bestimmten Fällen ist es möglich, sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen. Zuständig für die Befreiung ist die GEZ in Köln. Anträge auf Befreiung erhalten Sie jedoch weiterhin in unserem Bürgerbüro, Zimmer 2.