Marktgebühren; Erhebung
Kurzbeschreibung
Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 03.01.2024
Stand: 03.01.2024