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Anmeldung von Feuern

Anmeldung von Feuern aller Art

Wichtig: Die Anmeldung von genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Feuern (z.B. Johannisfeuer, Reisigfeuer, Nutzfeuer, Festfeuer usw.) gegenüber der ILS Bamberg-Forchheim kann seit dem 01.06.2016 nur noch durch den Markt Igensdorf selbst erfolgen!

Bürgerinnen und Bürger, die ein Feuer anzumelden haben, melden sich daher bitte mindestens einen Tag vor der Ausführung des Feuers beim Markt Igensdorf.

Für die Meldung fallen keine Kosten an.

Ein nicht gemeldetes Feuer kann zu einem ungewollten Feuerwehreinsatz führen. Die hierfür entstehenden Kosten können dem Verursacher auferlegt werden.

Sonnwendfeuer

Abbrennen von Sonnwendfeuern

Bitte beachten Sie bei der Veranstaltung von Sonnwendfeuern folgende Hinweise:

Melden Sie die Veranstaltung beim Markt Igensdorf (Rathaus, Zimmer 02, Bürgerbüro, Tel. 09192/9252-65).

Wir empfehlen dringend, über das Feuer auch die Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim zu informieren. Die Meldung erfolgt über die Bauverwaltung im Rathaus, Zimmer U1. 

Brauchtumsfeuer sind grundsätzlich genehmigungsfrei, müssen also nicht vom Landratsamt genehmigt werden. Es sind jedoch die immissionsschutz- und naturschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Aus diesem Grund hat das Landratsamt Forchheim um folgende Bekanntmachung gebeten:

Bei Kontrollen von Johannisfeuern im letzten Jahr wurden teils erhebliche Verstöße gegen die einschlägigen naturschutzrechtlichen bzw. abfallrechtlichen Vorschriften festgestellt. Deshalb weisen wir erneut auf die nachfolgenden Regelungen hin, welche beim Abbrennen zu beachten sind:

Johannisfeuer sollten grundsätzlich auf weitgehend vegetationslosen Flächen abgebrannt werden. Die Feuerstellen dürfen nicht innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von schutzwürdigen Flächen, insbesondere Magerrasen, Heiden und Felsfluren angelegt werden. Der Abstand zu Feldgehölzen, Streuobstbäumen und Hecken sollte 25 Meter nicht unterschreiten.

Die vorgeschriebenen Mindestentfernungen von brandgefährdeten Gegenständen und sonstige Brandschutzvorschriften sind einzuhalten.

Als Brennstoff darf nur unbehandeltes Holz verwendet werden. Die Verwendung von Altreifen, Kunststoffen, beschichtetes Holz, Altölen und anderen brennbaren Abfällen als Brennmaterial ist verboten.

Reste von Brennmaterialien und Abfällen (Flaschen usw.) sind zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nach dem Abbrennen des Johannisfeuers umgehend ordnungsgemäß zu beseitigen.

In Naturschutzgebieten sowie in Landschaftsschutzgebieten sind Johannisfeuer grundsätzlich verboten. In Einzelfällen kann die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Forchheim auf Anfrage eine Befreiung von diesem Verbot erteilen.

Die aufgeschichteten Haufen, die beim Johannisfeuer abgebrannt werden, sind auch Zufluchtsmöglichkeiten für eine große Anzahl von Tieren. Nach Naturschutzrecht ist es verboten, wild lebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Daher sollten die Brennmaterialien erst am Tag des Johannisfeuers gesammelt und aufgeschichtet werden. Ansonsten muss durch Umschichten unmittelbar vor dem Abbrennen sichergestellt werden, dass keine wild lebenden Tiere getötet werden.

Nachdem das Johannisfeuer eine traditionelle Veranstaltung ist, können einzelne Personen unter dieser Bezeichnung nicht ihre vorwiegend als Abfälle zu bezeichnenden holzigen Stoffe verbrennen. In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass Baufirmen bzw. private Bauherren Bohlen, Bretter, Latten, Kanthölzer und ähnliche Bauabfälle verbrannt haben. Hier handelt es sich, auch wenn diese Ende Juni verbrannt werden, um widerrechtliches Verbrennen von Abfällen.

Das Landratsamt Forchheim wird auch in diesem Jahr wieder Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung vorstehender Anforderungen durchführen. Bei Verstößen gegen abfallrechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften müssen die Verantwortlichen nicht nur mit empfindlichen Geldbußen, sondern auch mit einer Untersagung der jeweiligen Veranstaltung rechnen.