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Marktgebühren; Erhebung

Kurzbeschreibung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 03.01.2024