Ferienbetreuung
Das Projekt „Ferienbetreuung“ ist eine Einrichtung für Schulkinder des Schulsprengels Igensdorf im Grundschulalter. Die Ferienbetreuung findet in den Räumen der OGTS an der Grundschule Igensdorf statt. Für den inneren Betrieb sind die Betreuer/-innen der Einrichtung „Ferienbetreuung“ eigenverantwortlich zuständig (Ablauf und pädagogische Inhalte). Träger der Maßnahme und damit weisungsbefugt ist der Schulverband Igensdorf, vertreten durch den 1. Vorsitzenden. Das Angebot gilt ab sechs Kindern pro Tag.
Ferienbetreuung 2024
Die Ferienbetreuung findet 2024 wie gewohnt in den Osterferien sowie in den beiden ersten und den beiden letzten Wochen der Sommerferien statt. Für alle Fragen rund um die Ferienbetreuung steht Ihnen Frau Kawala unter 09192 / 92 891-2 (Anrufbeantworter) oder per Mail unter beate.kawala@igensdorf.de zur Verfügung.
Ferienbetreuungszeiten Sommerferien
29.07.- 09.08. und 26.08.- 06.09.2024
Der Anmeldezeitraum für die Sommerferienbetreuung beginnt am 13. Mai und endet am 26. Mai 2024
Das Angebot richtet sich an Kinder aus dem Schulsprengel Igensdorf im Grundschulalter. Die Ferienbetreuung findet in den oben genannten Zeiträumen jeweils in der Zeit zwischen 07.30 und 15.30 Uhr statt. Ausgenommen sind jeweils die Wochenenden und Feiertage. Darüber hinaus gilt, dass die Ferienbetreuung an den Tagen zustande kommt, an denen mindestens sechs Kinder für die Ferienbetreuung gebucht sind.
Bitte beachten Sie: In den ersten zwei Wochen der Sommerferienbetreuung kann noch für die abgehenden Viertklässler eine Betreuung gebucht werden. In den letzten beiden Wochen der Sommerferienbetreuung ist es möglich, eine Betreuung für die angehenden Erstklässler zu buchen.
Anmeldung
Wir bitten darum, die Anmeldung für die Osterferienbetreuung ausschließlich postalisch über das Rathaus Igensdorf, z.Hd. Beate Kawala, Bürgermeister-Zeiß-Platz 1, 91338 Igensdorf, vorzunehmen. Das entsprechende Anmeldeformular sowie die aktuellen Rahmenbedingungen und Anmeldeinformationen finden Sie unter www.igensdorf.de/Leben-in-Igensdorf/Ferienbetreuung/ in der rechten Randspalte. Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen vor dem Einreichen auf Vollständigkeit und Unterschrift.
Das Angebot/die Ausgestaltung der Ferienbetreuung unterliegt den zu dem jeweiligen Zeitpunkt geltenden Vorgaben und Auflagen bezüglich des Infektionsschutzes.
Alle Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur vollständigen Belegung der Betreuungsplätze bearbeitet. Sollten dabei zwischen zwei Leerungen des Rathausbriefkastens mehr Anmeldungen eingehen, als für den beantragten Tag Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los über die Vergabe der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Plätze unter den betroffenen Antragstellern. Nach Ablauf der Anmeldefrist senden wir Ihnen einen entsprechenden Bescheid zu Ihrer Anfrage.
Verpflegung
Für die Oster- und Sommerferienbetreuung ist die Bestellung warmer Speisen über Lilalöffel möglich. Wenn Sie den Lilalöffel für Ihr Kind bereits nutzen, können Sie dort wie aus der OGTS gewohnt Speisen für die Ferienbetreuung bestellen. Falls Sie bislang kein Lilalöffel-Konto nutzen, aber dennoch für die Ferien warme Speisen für Ihr Kind bestellen möchten, kontaktieren Sie bitte Frau Sander im Sekretariat(Grundschule) für den Erhalt eines entsprechenden einrichtungsbezogenen Kenncodes.
Öffnungszeiten der Ferienbetreuung
07.30 Uhr bis 15.30 Uhr.
Verpflegung
Essen kann wieder bestellt werden.
Gebühren
12,00 € pro Tag für das erste Kind
9,00 € pro Tag für das zweite Kind (75%)
6,00 € für das dritte und jedes weitere Kind (50 %).
Bei Abwesenheit des Kindes (z.B. Krankheit) ist die Gebühr in voller Höhe zu entrichten.
Bringen und Abholen der Kinder
Zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht bringen die Erziehungsberechtigen ihr Kind persönlich bis an die Hoftür der Aula der Grundschule Igensdorf, wo es von einem Betreuer in Empfang genommen wird und holen es dort auch wieder ab. Beachten Sie bitte, dass die letzte Abholzeit pünktlich um 15:30 Uhr ist.
Die Verantwortung für den Heimweg der Kinder nach der Ferienbetreuung liegt bei den Erziehungsberechtigten.