Inhalt

Wohnsitz; Abmeldung

Kurzbeschreibung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 25.01.2024

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Markt Igensdorf):
  • Abmeldung ins Ausland
    Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, können Sie sich hier abmelden.