Kommunale Bildungseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Kurzbeschreibung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: 05.11.2021
Stand: 05.11.2021