Einbeziehungssatzung Fl.-Nr. 7/1
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der Einbeziehungssatzung „Flurstück Nr. 7/1, Gemarkung Igensdorf“.
Der Bau- und Umweltausschuss hat am 25.02.2025 die Einbeziehungssatzung „Flurstück Nr. 7/1, Gemarkung Igensdorf“, mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung i. d. Fassung vom 29.01.2025 als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz umrandet.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. §10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung öffentlich im Rathaus des Markt Igensdorf, Bürgermeister-Zeiß-Platz 1, Geschoss/ Zimmer Nr. U 1 (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14.00 – 17.30 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Unterlagen sind auch unter www. https://www.igensdorf.de/Wirtschaft&Bauen/Bauleitplanung/ abrufbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber des Marktes geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.
Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Festsetzungen der Satzung oder ihre Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Edmund Ulm
(Erster Bürgermeister)