Bebauungsplan Pommer Freigarten
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Aufhebung des Bebauungsplanes „Pommer – Freigarten“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Igensdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 29.04.2025 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Pommer – Freigarten“, Gemarkung Pommer, Markt Igensdorf, Landkreis Forchheim beschlossen und die öffentliche Auslegung dem § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB angeordnet.
Plangebiet
Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Auszug vom Bebauungsplan.
Bebauungsplan „Pommer-Freigarten“ 1. Änderung v. 12.09.2017 ohne Maßstab
Ziel
Ziel des Verfahrens ist es, den Bebauungsplan „Pommer – Freigarten“ im Ortsteil Pommer aufzuheben. Die Aufhebung wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes soll eine Maßnahme der Innenentwicklung ermöglicht werden. Hierunter sind eine Nachverdichtung und die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu verstehen. Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange werden auch im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beteiligt und können Anregungen und Bedenken äußern. Die Begründung in der Fassung vom 29.04.2025 zur Aufhebung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 20.06.2006 und der 1. Änderung vom 12.09.20217 findet in der Zeit vom
Montag, 12.05.2025 bis einschließlich Freitag, 13.06.2025
während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) im Rathaus des Marktes Igensdorf, Bürgermeister-Zeiß-Platz 1, 91338 Igensdorf, Zimmer U 1 statt.
Außerdem kann die Begründung zur Aufhebung jederzeit im Internet unter
https://www.igensdorf.de/Kommunales/Aktuelles/ eingesehen werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an bauverwaltung@igensdorf.de; bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).
Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das öffentlich ausliegt.
Igensdorf, 09.05.2025
gez. Edmund Ulm
1. Bürgermeister