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Datum: 02.02.2026

Briefwahlunterlagen erst ab 16. Februar....

Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am 08. März 2026 sind den Wahlberechtigten im Markt Igensdorf in den letzten Tagen bereits zugegangen.

Sollten Sie ihren Wahlbrief noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 13.02.2026 zugestellt sein.

Diese Wahlbenachrichtigung wird für die herkömmliche Beantragung von Briefwahlunterlagen benötigt. Beachten Sie bitte: Wenn Sie Briefwahl beantragen, setzen Sie das Kreuzchen auch für eine evtl. Stichwahl, wenn Sie auch hierfür die Zusendung von Briefwahlunterlagen wünschen. Sollten Sie aufgrund von Abwesenheit (z. B. Urlaub) die Zusendung der Wahlunterlagen an eine andere Adresse wünschen, bitten wir um Eintragung einer abweichenden Versandanschrift mit der Angabe, ob diese Versandanschrift dann auch für die Beantragung von Briefwahlunterlagen für eine evtl. Stichwahl gilt.

Die Briefwahlunterlagen können aufgrund gesetzlicher Vorgabe erst ab dem 16.02.2026 zugesandt oder im Rathaus abgeholt werden. Wir bitten, dies bei ihrer Planung zu berücksichtigen und von Rückfragen im Rathaus Abstand zu nehmen.

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist auch bei der Kommunalwahl wieder direkt über das Bürgerserviceportal des Marktes Igensdorf möglich. Unter dem Button „Bürgerserviceportal“ auf der Homepage des Marktes Igensdorf können Sie in der Rubrik „Briefwahl-Antrag“ die Beantragung der Briefwahlunterlagen unabhängig von den Öffnungszeiten erledigen. Zur Eingabe der benötigten Daten können Sie den Wahlbenachrichtigungsbrief zu Hilfe nehmen oder einfach den aufgedruckten QR-Code mit ihrem Mobiltelefon scannen.

Auch auf „klassischem“ Wege können Sie die Briefwahl beantragen. Einfach den Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ausfüllen und unterschreiben, in den Briefkasten am Rathaus werfen oder zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro vorsprechen. Beachten Sie, dass Sie ihr Ausweisdokument und den ausgefüllten Antrag und evtl. eine unterschriebene Vollmacht benötigen, wenn Sie für andere Personen die Briefwahl mitbeantragen möchten. Die Beantragung in Vertretung ist auf maximal vier weitere Stimmberechtigte begrenzt.