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Datum: 11.04.2023

Bebauungsplan "Himmelgarten Nord"

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bebauungsplan „Himmelgarten Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan, in Unterrüsselbach, Markt Igensdorf, Landkreis Forchheim

Der Bau und Umweltausschuss des Marktes Igensdorf hat am 26.01.2022 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Himmelgarten Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan in Unterrüsselbach gefasst.

Der Bebauungsplan „Himmelgarten Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan in Unterrüsselbach wird nach § 13b BauGB durchgeführt. Gem. § 13b BauGB kommt das Verfahren nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB zur Ausführung. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Auf die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird verzichtet.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 424, 885, 886, 887, 888 und 889 (jeweils teilweise), und 885/1 (ganz), alle Gemarkung Rüsselbach und wird wie folgt umgrenzt:

-           im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Fläche

-           im Süden und Westen durch angrenzende Wohnbebauung

Im Geltungsbereich soll ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

In der Sitzung am 31.01.2023 hat der Bau- und Umweltausschuss den Entwurf des Bebauungsplanes „Himmelgarten Nord“ in der Fassung vom 31.01.2023 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bauungsplanes Himmelgarten Nord“ und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 31.01.2023, liegen in den Amtsräumen des Rathauses der Marktgemeinde Igensdorf, Bürgermeister-Zeiß-Platz 1, 91338 Igensdorf, Zimmer (U3),

vom 17. April 2023 bis einschließlich 19. Mai 2023

zu den üblichen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft erteilt.

Der Zugang zum Zimmer U3 ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie im Zweifel einen Termin mit der Bauverwaltung unter 09192-925274.

Da auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet wird, besteht für interessierte Bürger bereits ab Bekanntmachung im Mitteilungsblatt die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren und es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Der Öffentlichkeit wird in diesem Zeitraum die Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichen (zur Niederschrift) Stellungnahme gegeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.igensdorf.de veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Igensdorf, den 06.04.2023

Edmund Ulm, Erster Bürgermeister

  • Lageplan "Himmelgarten Nord"

  • 01_Planentwurf

  • 02_Begründung

  • 03_Anlage Relevanzprüfung

  • Formblatt Datenschutzrechtliche Informationspflichten_BBP