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Fischereiabgabe; Zahlung

Kurzbeschreibung

Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 04.02.2025