Fischereiabgabe; Zahlung
Kurzbeschreibung
Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 09.02.2026
Stand: 09.02.2026