Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Kurzbeschreibung
Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 08.04.2024
Stand: 08.04.2024