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Wohnsitz; Anmeldung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 25.01.2024

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Markt Igensdorf):
  • Wohnsitzanmeldung
    Sie können einen neuen Wohnsitz anmelden.