Beherbergungsstätte; Anmeldung
Kurzbeschreibung
Ausländer müssen bei Unterkunft in einer Beherbergungsstätte, z.B. Hotel oder Pension, dort am Tag ihrer Ankunft einen besonderen Meldeschein für Beherbergungsstätten unterschreiben.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 18.12.2024
Stand: 18.12.2024