Bebauungsplan Himmelgarten Nord
Bekanntmachung Bebauungsplan Himmelgarten Nord
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Himmelgarten Nord“ Markt Igensdorf
Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Igensdorf beschließt die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Himmelgarten Nord“ gemäß § 30 BauGB mit integriertem Grünordnungsplan.
Der Bebauungsplan „Himmelgarten Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan in Unterrüsselbach soll nach § 13b BauGB durchgeführt werden. Gem. § 13b BauGB kommt das Verfahren nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB zur Ausführung. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Es ist beabsichtigt, innerhalb des Geltungsbereiches ein allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücksnummer 885/1 ganz, und Teilflächen der Flurstücksnummern 424, 885, 886, 888 und 889, alle jeweils der Gemarkung Rüsselbach.
Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 12.800 m² und wird wie folgt umgrenzt: - im Norden und Osten durch Wiesen- und Ackerflächen - im Süden und Westen durch angrenzende Wohnbebauung.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.