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Passamt

Die wichtigsten Informationen zu Ausweisdokumenten und deren Beantragung haben wir hier für Sie zusammengetragen.

 

Personalausweis

Alle Informationen zum Personalausweis finden Sie auch unter Was erledige ich wo?

Personalausweise werden grundsätzlich ab dem 12. Lebensjahr erteilt.

Hierfür benötigen wir ein unbeschädigtes biometrisches Lichtbild neuesten Datums von Ihnen (nicht älter als ein halbes Jahr).

Digital ausgedruckte Lichtbilder (oder vorher eingescannte und anschließend digital ausgedruckte Lichtbilder) werden nur angenommen, wenn sie die Eigenschaften eines konventionellen Lichtbildes aufweisen.

Zudem benötigen wir Ihre persönliche Unterschrift, das heißt, sie müssen persönlich bei der Gemeinde vorsprechen.

Personen unter 16 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung benötigen die Unterschriften beider Erziehungsberechtigter. Bitte berücksichtigen Sie bei der Antragstellung, dass ein Personalausweis ca. 1-2 Wochen für die Fertigstellung benötigt.

Wenn Sie Ihren Ausweis nicht selbst abholen können, benötigt die von Ihnen mit der Abholung beauftragte Person eine Vollmacht (siehe rechts).

Kosten:
37,00 EURO pro Ausweis für über 24-Jährige
22,80 EURO pro Ausweis für unter 24-Jährige
Gültigkeit:
Über 24-Jährige: 10 Jahre, unter 24-Jährige 6 Jahre

Online-Funktionen Personalausweis

Seit dem 01.11.2010 haben die Personalausweise im Scheckkartenformat einen eingebauten RF-Chip, der durch eine 6-stellige PIN geschützt ist – somit wird ein ungewollter Zugriff ausgeschlossen.

Der Personalausweis kann mit verschiedenen Funktionen belegt werden. Hierzu zählen die eID (Online-Ausweisfunktion) und auch Fingerabdrücke.

Mit dem Ausweis sollen langwierige Eingaben von persönlichen Daten erleichtert werden, wie z.B. Altersverifzierung, E-Banking, elektronische Patientenakten oder auch das Einchecken in Hotels.

Für die eID benötigen Sie außerdem:

  • Software z.B. über personalausweisportal.de erhältlich
  • ein Kartenlesegerät
  • PIN, PUK und Sperrkennwort (diese erhalten Sie, sobald der Ausweis fertig gestellt ist).

Ob sich eine Stelle an dem neuen Verfahren beteiligt erkennen Sie an dem Personalausweislogo (ein geteilter Kreis, die linke Hälfte ist hellgrün, die rechte hellblau).

PIN-Rücksetzbrief

  • Online-Ausweisfunktion

    Warum funktioniert meine online-Ausweisfunktion nicht? Kurzanleitung zur Problemlösung.

Digitale Signatur:

Zusätzlich zur eID und zu den Fingerabdrücken kann eine digitale Signatur auf dem Ausweis gespeichert werden, welche sie jedoch nicht beim Markt Igensdorf erhalten. Bei Fragen zur Digitalen Signatur finden Sie unter https://www.bundesnetzagentur.de unter dem Unterpunkt Sachgebiete / Qualifizierte elektronische Signatur hierzu zahlreiche Informationen.

Technische Richtlinien und Datenschutz:

Wer weitere Auskünfte zu den technischen Richtlinien abrufen möchte, kann dies auf der Homepage des Bundesamts für Sicherheit unter https://www.bsi.bund.de unter Themen > Öffentliche Verwaltung > Elektronische Ausweisdokumente erfahren. Auch finden Sie hierzu zahlreiche Erläuterungen zum Thema Datenschutz.

Reisepass

Alle Informationen zum Reisepass finden Sie auch unter Rathaus/Was erledige ich wo?/Dienstleistungen/Reisepass/Beantragungen.

Reisepässe werden grundsätzlich ab jeglichem Alter erteilt, wenn das Land, in welches Sie einreisen möchten, dieses Dokument verlangt.

Hierfür benötigen wir ein unbeschädigtes biometrisches Lichtbild neuesten Datums von Ihnen (also nicht älter als ein halbes Jahr). Digital ausgedruckte Lichtbilder (oder vorher eingescannte und anschließend digital ausgedruckte Lichtbilder) werden nur angenommen, wenn sie die Eigenschaften eines konventionellen Lichtbildes aufweisen.

Zudem benötigen wir Ihre persönliche Unterschrift, das heißt, sie müssen persönlich bei der Gemeinde vorsprechen. Sollten Sie am Beantragungsdatum noch keine 18 Jahre alt sein, benötigen Sie die Unterschriften beider Erziehungsberechtigter bei der Beantragung. Zudem ist die Abgabe von Fingerabdrücken erforderlich. Eine Wahlmöglichkeit, den Pass ohne Fingerabdrücke ausstellen zu lassen, gibt es nicht. Auch Kinder ab 6 Jahren müssen diese Abdrücke abgeben und – soweit möglich – bereits selbst unterschreiben. 

Bitte berücksichtigen Sie bei der Antragstellung, dass ein Reisepass ca. 2-3 Wochen für die Fertigstellung benötigt.

Erforderliche Unterlagen

Text überspringen
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
  • bei Passbewerbern unter 18 Jahren: bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
Kosten: für über 24jährige

70,00 € pro Ausweis

 

für unter 24jährige

37,50 € pro Ausweis

Gültigkeit: über 24jährige: 10 Jahre
unter 24jährige: 6 Jahre
 


Vorläufige Dokumente

Sowohl der Reisepass als auch der Personalausweis können in Ausnahmefällen als vorläufige Dokumente ausgestellt werden. Eine Ausstellung kann nur erfolgen,wenn kein weiteres gültiges Ausweisdokument vorhanden ist oder eine Einreise mit Personalausweis nicht möglich ist. Bitte erfragen Sie vorab telefonisch, ob die für Sie vorliegenden Gründe für eine Ausstellung ausreichen.

Vorläufiger Reisepass

Digital ausgedruckte Bilder können nur dann angenommen werden, wenn sie die Voraussetzungen eines konventionellen Lichtbildes erfüllen. Bilder mit schlechter oder nicht ausreichender Qualität können leider nicht angenommen werden. Vergessen Sie bitte nicht, dass sie bei vorläufigen Dokumenten sofort bei der Antragstellung unterschrieben werden muss. Eine Antragstellung in Vertretung ist nicht möglich! Eine Verlängerung ist nicht möglich! Fingerabdrücke werden im vorläufigen Reisepass nicht aufgeführt. Erkundigen Sie sich jedoch bitte vor dem Antritt Ihrer Reise beim zuständigen Konsulat, ob das jeweilige Land diese Art von Pass anerkennt.

Kosten:  26,00 €.


Für einen Kinderreisepass ist die Unterschrift von beiden Elternteilen notwendig, sofern Sie nicht das alleinige Sorgerecht nachweisen können. Sollte es Ihrem Partner nicht möglich sein, den Antrag auf der Gemeinde zu unterschreiben, benötigen wir eine Vollmacht

Bei einem Kinderreisepass müssen Größe und Augenfarbe des Kindes bereits bei der Antragstellung angegeben werden.


Lichtbilder

Wir bitten Sie davon Abstand zu nehmen, die Fotos zu Hause oder in einem Fotoautomaten aufzunehmen, da diese den Kriterien oftmals nicht genügen. Bitte beachten Sie auch, dass das Lichtbild aktuell sein und den Anforderungen entsprechen muss, da es ansonsten von uns nicht angenommen werden kann.

  • Fotomustertafel

Verarbeitung Ihrer Daten in der Pass-/Personalausweisbehörde

Die Pass-/Personalausweisbehörde erfasst Ihre persönlichen Daten zum Zwecke der Ausstellung von deutschen Personaldokumenten wie Reisepässe und Personalausweise (u. a. Name, Geburtsdatum und -ort, Lichtbild, Unterschrift) in Registern und Akten und übermittelt diese Daten zur Fertigung der Dokumente an den Dokumentenhersteller, die Bundesdruckerei GmbH. In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Ausweispflicht, weshalb jeder Deutsche ab 16 Jahren entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen muss. Zudem ist bei jedem Grenzübertritt ein gültiges Personaldokument mitzuführen, welches den jeweiligen Einreisebestimmungen entspricht.

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist der Markt Igensdorf. Das Bürgerbüro erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Pass- bzw. Personalausweisgesetz, der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Passverwaltungsvorschrift.

Herausgegeben werden dürfen die Daten der Pass-/Personalausweisbehörden nur an andere Behörden und nur dann, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.

Die in Pass-/Personalausweisregistern erfassten personenbezogenen Daten sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen aufzubewahren. Die bei den Pass-/Personalausweisbehörden zum Zwecke der Ausstellung der Personaldokumente verpflichtend bzw. optional abzugebenden Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Dokuments zu löschen. Auch der Dokumentenhersteller speichert diese Daten nicht.

Den Datenschutzbeauftragten der Markt Igensdorf erreichen Sie unter 0911/21777-0. Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden.