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Passamt

Die wichtigsten Informationen zu Ausweisdokumenten und deren Beantragung haben wir hier für Sie zusammengetragen.

 

Personalausweis

Alle Informationen zum Personalausweis finden Sie auch unter Was erledige ich wo?

Personalausweise werden seit Wegfall des Kinderreisepasses ab Geburt ausgestellt.

Zur Beantragung benötigen Sie ein Lichtbild in digitaler Form. Biometrische Lichtbilder können direkt im Bürgerbüro erstellt werden. Auch zugelassene Fotostudios können digitale Lichtbilder erstellen. Sie erhalten dort einen QR Code für das Foto, den Sie bitte zur Beantragung ins Bürgerbüro mitbringen. 

Ein Fotostudio in der Nähe finden Sie über folgende Links: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/  oder

https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462

Auch Reisedokumente für Säuglinge und Kleinkinder müssen mit einem digitalen Passbild versehen sein. Beim Fotografieren von sehr kleinen Kindern könnten die stationären Geräte allerdings an ihre Grenzen stoßen. Bei sehr kleinen Kindern empfehlen wir daher, das Passbild in einem Fotostudio anfertigen zu lassen. Vermutlich haben Fotografen hier bessere Möglichkeiten, zu einem guten Ergebnis zu kommen.

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten müssen Sie auf jeden Fall persönlich bei der Gemeinde vorsprechen.

Personen unter 16 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung benötigen die Unterschriften beider Erziehungsberechtigter. Bitte berücksichtigen Sie bei der Antragstellung, dass ein Personalausweis ca. 1-2 Wochen, nach Auslastung der Bundesdruckerei ggf. auch länger, für die Fertigstellung benötigt.

Wenn Sie Ihren Ausweis nicht selbst abholen können, benötigt die von Ihnen mit der Abholung beauftragte Person eine Vollmacht (siehe rechts).

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles digitales Lichtbild 
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder ggfs. Kinderreisepass)
  • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
  • bei Personen unter 16 Jahren: bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

Kosten:
37,00 € pro Ausweis für über 24-Jährige
22,80 € pro Ausweis für unter 24-Jährige

Lichtbild: 6,00 €

Gültigkeit:
Über 24-Jährige: 10 Jahre, unter 24-Jährige 6 Jahre


Online-Funktionen Personalausweis

Alle wichtigen Informationen zu der Online-Ausweisfunktion finden Sie beim Bundesministerium des Innern: 

Personalausweisportal - Online-Ausweisen mit Ausweiskarte

oder als Printversion im Bürgerbüro.


Digitale Signatur:

Zusätzlich zur eID und zu den Fingerabdrücken kann eine digitale Signatur auf dem Ausweis gespeichert werden, welche sie jedoch nicht beim Markt Igensdorf erhalten. Bei Fragen zur Digitalen Signatur finden Sie unter https://www.bundesnetzagentur.de unter dem Unterpunkt Sachgebiete / Qualifizierte elektronische Signatur hierzu zahlreiche Informationen.

Technische Richtlinien und Datenschutz:

Wer weitere Auskünfte zu den technischen Richtlinien abrufen möchte, kann dies auf der Homepage des Bundesamts für Sicherheit unter https://www.bsi.bund.de unter Themen > Öffentliche Verwaltung > Elektronische Ausweisdokumente erfahren. Auch finden Sie hierzu zahlreiche Erläuterungen zum Thema Datenschutz.

Reisepass

Alle Informationen zum Reisepass finden Sie auch unter Rathaus/Was erledige ich wo?/Dienstleistungen/Reisepass/Beantragungen.

Reisepässe werden grundsätzlich ab jeglichem Alter erteilt, wenn das Land, in welches Sie einreisen möchten, dieses Dokument verlangt.

Welche Dokumente Ihr Reiseland verlangt, erfahren Sie hier  Reise- und Sicherheitshinweise Auswärtiges Amt oder in Ihrem Reisebüro.

Zur Beantragung benötigen Sie ein Lichtbild in digitaler Form. Biometrische Lichtbilder können direkt im Bürgerbüro erstellt werden. Auch zugelassene Fotostudios können digitale Lichtbilder erstellen. Sie erhalten dort einen QR Code für das Foto, den Sie bitte zur Beantragung ins Bürgerbüro mitbringen. 

Ein Fotostudio in der Nähe finden Sie über folgende Links: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/  oder

https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462

Auch Reisedokumente für Säuglinge und Kleinkinder müssen mit einem digitalen Passbild versehen sein. Beim Fotografieren von sehr kleinen Kindern könnten die stationären Geräte allerdings an ihre Grenzen stoßen. Bei sehr kleinen Kindern empfehlen wir daher, das Passbild in einem Fotostudio anfertigen zu lassen. Vermutlich haben Fotografen hier bessere Möglichkeiten, zu einem guten Ergebnis zu kommen.

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten müssen Sie auf jeden Fall persönlich bei der Gemeinde vorsprechen.

Personen unter 18 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung benötigen die Unterschriften beider Erziehungsberechtigter.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Antragstellung, dass ein Reisepass mindestens 3 - 4  Wochen, nach Auslastung der Bundesdruckerei ggf. auch länger, für die Fertigstellung benötigt.

Wenn Sie Ihr Dokument nicht selbst abholen können, benötigt die von Ihnen mit der Abholung beauftragte Person eine Vollmacht (siehe rechts).

Eine Beantragung mit verkürzten Bearbeitungszeiten zu erhöhten Kosten (sog. Express-Pass) ist möglich. Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch im Bürgerbüro.

Erforderliche Unterlagen

Text überspringen
  • aktuelles digitales Lichtbild 
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder ggfs. Kinderreisepass)
  • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
  • bei Passbewerbern unter 18 Jahren: bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

Kosten:
70,00 € pro Ausweis für über 24-Jährige
37,50 € pro Ausweis für unter 24-Jährige

Lichtbild: 6,00 €

Gültigkeit:
Über 24-Jährige: 10 Jahre, unter 24-Jährige 6 Jahre


Vorläufige Dokumente

Sowohl der Reisepass als auch der Personalausweis können in Ausnahmefällen als vorläufige Dokumente ausgestellt werden. Eine Ausstellung kann nur erfolgen,wenn kein weiteres gültiges Ausweisdokument vorhanden ist oder eine Einreise mit Personalausweis nicht möglich ist. Bitte erfragen Sie vorab telefonisch, ob die für Sie vorliegenden Gründe für eine Ausstellung ausreichen.

Die Beantragung von vorläufigen Dokumenten verläuft analog zu den regulären Ausweisdokumenten.

Bei Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist die Vorlage von Reiseunterlagen zwingend erforderlich.



Verarbeitung Ihrer Daten in der Pass-/Personalausweisbehörde

Die Pass-/Personalausweisbehörde erfasst Ihre persönlichen Daten zum Zwecke der Ausstellung von deutschen Personaldokumenten wie Reisepässe und Personalausweise (u. a. Name, Geburtsdatum und -ort, Lichtbild, Unterschrift) in Registern und Akten und übermittelt diese Daten zur Fertigung der Dokumente an den Dokumentenhersteller, die Bundesdruckerei GmbH. In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Ausweispflicht, weshalb jeder Deutsche ab 16 Jahren entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen muss. Zudem ist bei jedem Grenzübertritt ein gültiges Personaldokument mitzuführen, welches den jeweiligen Einreisebestimmungen entspricht.

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist der Markt Igensdorf. Das Bürgerbüro erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Pass- bzw. Personalausweisgesetz, der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Passverwaltungsvorschrift.

Herausgegeben werden dürfen die Daten der Pass-/Personalausweisbehörden nur an andere Behörden und nur dann, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.

Die in Pass-/Personalausweisregistern erfassten personenbezogenen Daten sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen aufzubewahren. Die bei den Pass-/Personalausweisbehörden zum Zwecke der Ausstellung der Personaldokumente verpflichtend abzugebenden Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Dokuments zu löschen. Auch der Dokumentenhersteller speichert diese Daten nicht.

Den Datenschutzbeauftragten der Markt Igensdorf erreichen Sie unter 0911/21777-0. Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden.