Grundstücksentwässerung
Warum müssen Kanäle überprüft werden?
Wie jedes andere Bauwerk unterliegt auch ein Abwasserkanal einem natürlichen Alterungsprozess. Um eine zuverlässige Ableitung des Abwassers zu gewährleisten und vor allem um eine Verschmutzung des Grundwassers zu verhindern, ist es erforderlich, in bestimmten Zeitabständen den Zustand des Kanals zu überprüfen. Bei den öffentlichen Kanälen findet eine regelmäßige Inspektion schon seit langem statt. Eine Überprüfungspflicht von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen wurde dagegen erst vor wenigen Jahren eingeführt.
Welche Kanäle müssen überprüft werden?
Alle Kanäle der Grundstücksentwässerungsanlage, die unter der Erde oder unter Gebäuden verlegt sind und an die öffentliche Kanalisation (an den Mischwasserkanal oder im Trennsystem an den Schmutzwasserkanal) angeschlossen sind, müssen überprüft werden. Zur Grundstücksentwässerungsanlage gehören:
- alle Entwässerungsleitungen unter dem Gebäude und unter der Erde - der Kontrollschacht (Revisionsschacht)
- der Grundstücksanschluss bis zur Grundstücksgrenze.
Eine Überprüfung ist nicht erforderlich
- bei Regenwasserleitungen, die an einen Regenwasserkanal (im Trennsystem) angeschlossen sind
- bei Abwasserleitungen der Hausinstallation, die über der Erde oder innerhalb von Gebäuden liegen (Fallrohre, Anschlussleitungen von Sanitärgegenständen).
Wer führt die Überprüfung durch?
Mit der Untersuchung sind fachkundige Firmen zu beauftragen. Die Firmen sollten
- entweder Mitglied im "Güteschutz Kanalbau" sein und der Gruppe "I" (Inspektion) angehören,
- oder den Nachweis eines ATV-Ki-Zertifikats (Kanalinspektions- Zertifikat der Abwassertechnischen Vereinigung) vorlegen können,
- oder dem "Verband deutscher Rohr- und Kanaltechnikunternehmen" (VDRK) angehören und mit den Gütesiegeln "RR" (Rohrreinigung) und "I" (Inspektion) zertifiziert sein.
Sollten Sie keine geeignete Firma kennen, geben zum Beispiel die "Gelben Seiten" unter den Rubriken "Kanalsanierung" oder "Kanaluntersuchungen" einen ersten Anhaltspunkt. Informationen erhalten Sie auch bei den entsprechenden Innungen und Verbänden. Eine Firmenempfehlung durch den Markt Igensdorf kann aus Wettbewerbsgründen nicht erfolgen.
Was sind die Voraussetzungen für die Überprüfung?
Damit die ausführende Firma die Vorgehensweise bei der Überprüfung festlegen kann, benötigt sie Pläne der Grundstücksentwässerungsanlage. Falls Sie keinen Entwässerungsbestandsplan Ihres Grundstückes haben, empfehlen wir, einen solchen von Ihrer gewählten Firma mittels einer Sonde anfertigen zu lassen.
Dichtheitsprüfung bei Neu-und Umbauten (Neubauabnahme):
Bei der Neubauabnahme werden neu gebaute Abwasserkanäle vor der Inbetriebnahme geprüft. Nach DIN EN 1610 "Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und –kanälen" ist nach vollständigem Abschluss der Baumaßnahme eine Dichtheitsprüfung als Kontrolle einer schadenfreien Erstellung der Anlage zur Abwasserableitung durchzuführen. Die Dichtheitsprüfung muss nach DIN EN 1610 entweder mit Luft oder mit Wasser erfolgen.
Überprüfungspflicht für bereits bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen: (Nachträgliche erstmalige Überprüfungspflicht und Wiederholungsprüfung)
Die Überprüfung erfolgt mittels Kamerabefahrung. Im Regelfall wird die Überprüfung von einem vorhandenen Revisionsschacht aus durchgeführt. Auch Reinigungsöffnungen im Gebäude können genutzt werden. In Ausnahmefällen ist eine Überprüfung auch vom öffentlichen Kanal aus möglich. Hierfür muss die ausführende Firma eine Sonderzulassung beim Markt Igensdorf beantragen.
Tel.: 09192 / 9252-71
Fax: 09192 / 9252-60
Sollte keine dieser Möglichkeiten zum Erfolg führen, so ist eine Kontrollöffnung im privaten Kanalnetz zu schaffen. Im Regelfall muss hier ein Revisionsschacht im Grundstück errichtet werden. Bei Platzmangel ist jedoch auch der Einbau von Reinigungsöffnungen im Gebäude sinnvoll.
Bei privaten, gemeinschaftlich genutzten Grundstücksentwässerungsanlagen (zum Beispiel bei Reihenhäusern etc.) sind die Überprüfungen von den Grundstückseigentümern zu veranlassen. Über die vom Einzelnen zu tragenden Kostenanteile müssen sich die Grundstückseigentümer untereinander auf privatrechtlicher Basis einigen.
Was muss nach der Überprüfung getan werden?
Werden auf Grund der Kamerabefahrung keine Mängel festgestellt, ist dies durch ein Prüfprotokoll zu dokumentieren. Das Prüfprotokoll wird durch die von Ihnen beauftragte Firma ausgefüllt und muss vom Grundstückseigentümer und von der ausführenden Firma unterzeichnet werden. Für die auf dem Prüfprotokoll gemachten Angaben ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Das ausgefüllte und unterzeichnete Prüfprotokoll senden Sie bitte dem Markt Igensdorf zu. Zusammen mit dem Prüfprotokoll leiten Sie dem Markt Igensdorf bitte auch einen Lageplan (eine Kopie aus dem Entwässerungsplan, den Sie ohnehin für die Vorbereitung der Untersuchung benötigen) mit Einzeichnung aller geprüften Leitungen zu. Die beauftragte Firma wird in der Regel die hierfür nötigen Eintragungen vornehmen.
Sind noch zusätzliche Untersuchungen erforderlich?
In folgenden Fällen ist bei Kanälen, die älter als 40 Jahre sind, zusätzlich zur Kamerabefahrung eine Dichtheitsprüfung mittels Wasserauffüllung erforderlich:
- bei Grundstücken im Wasserschutzgebiet
- bei Grundstücken, von denen gewerbliches oder industrielles Abwasser abgeleitet wird und deren Abwasser gemäß Entwässerungssatzung regelmäßig untersucht wird.
Das Alter des Kanals können Sie dem Entwässerungsplan Ihres Grundstücks entnehmen. Sollte bei der Kamerabefahrung bereits ein Schaden festgestellt worden sein, so ist die Dichtheitsprüfung mittels Wasserauffüllung nicht nötig. Stattdessen ist der Kanal zu sanieren. Bei der Wasserauffüllung muss das Wasser eine Füllhöhe von 10 cm über dem Rohrscheitel erreichen. Nach einer Beruhigungszeit von 15 Minuten darf sich während der darauf folgenden 15 Minuten (Prüfzeitraum) kein nennenswerter Wasserverlust einstellen. Auch die Dichtheitsprüfung mittels Wasserauffüllung ist durch Fachfirmen durchzuführen und auf dem bereits erwähnten Prüfprotokoll zu dokumentieren. Das Protokoll leiten Sie bitte dem Markt Igensdorf zu.
Was ist zu tun, wenn Schäden festgestellt wurden?
Wurden bei Kamerabefahrung oder Dichtheitsprüfung Schäden (Risse, Verwurzelungen, etc.) am Kanal festgestellt, so sind diese umgehend zu sanieren. Die Mängel sollten während der Kamerabefahrung auf Video aufgezeichnet werden, so dass die vom Grundstückseigentümer beauftragte Baufirma ein Sanierungskonzept ausarbeiten kann.
Die mit der Sanierung beauftragte Firma sollte Mitglied im "Güteschutz Kanalbau" sein und, entsprechend den auszuführenden Arbeiten, einer der Gruppen "AK1", "AK2", "AK3" oder "S" (Sanierung) angehören.
Nach Beendigung der Sanierung hat erneut eine Dichtheitsprüfung zu erfolgen: bei neu errichteten Kanälen und bei der Sanierung mit Inlinern eine Prüfung gemäß
- DIN EN 1610 (Wasserstandsfüllung bis Geländeoberkante oder Luftdruckprüfung)
- DIN EN 1610 (Wasserstandsfüllung bis Geländeoberkannte oder Luftdruckprüfung
In allen anderen Fällen mittels Wasserstandsfüllung bis 10 cm über dem Rohrscheitel. Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist zu protokollieren und dem Markt Igensdorf vorzulegen.
Wann muss die Untersuchung durchgeführt werden?
Die erstmalige Untersuchung wird von den Grundstückseigentümern im Zuge der gemeindlichen Kanaluntersuchungen in den entsprechenden Ortsteilen verlangt. Für Neu- und Umbauten muss ebenfalls eine erstmalige Untersuchung durchgeführt werden. Die wiederkehrende Überprüfung muss danach alle 25 Jahre erfolgen.