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Die Gemeindefahne

Damit das Wappen auch bei entsprechenden Anlässen auf einer Fahne geführt werden kann, beschloss der Gemeinderat am 1. Juli 1980 die Annahme einer Gemeindefahne. Im Abschlussgutachten der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns wurde festgelegt, dass für die Farbgebung die Wappenfarben maßgebend sind. Dabei gehen die Figurenfarben den Feldfarben vor. Die Fahne mit zwei Streifen ist daher in der Farbenfolge Weiß-Rot auszuführen. Der Fahne wird das Gemeindewappen aufgelegt.

Die Führung der Fahne durch die Gemeinde Igensdorf wurde mit Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 1.1.1980 Az.: 230-4121/8-3/80 genehmigt. Sie wurde erstmals anlässlich der Markterhebung verwendet und damit der Öffentlichkeit vorgestellt.