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Bauantrag

Neue Zuständigkeit: Bauanträge direkt ans Landratsamt Forchheim 

Mit der Einführung des Digitalen Bauantrags seit dem 1. Januar 2025 ändert sich auch die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Bauanträge. Diese liegt ab sofort direkt beim Landratsamt Forchheim. Bei der digitalen Antragstellung erfolgt die richtige Einreichung durch die Entwurfsverfasser über den Online-Assistenten. Die Papieranträge sind zukünftig – bis auf wenige Ausnahmen – beim Landratsamt Forchheim abzugeben oder per Post an die allgemeine Adresse des Landratsamts Forchheim

Landratsamt Forchheim, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim

zu senden. Die kreisangehörigen Gemeinden werden anschließend im Verfahren beteiligt.

Weitere Informationen:

Digitaler Bauantrag


Erforderliche Unterlagen

Neben den vom Innenministerium vorgeschriebenen Bauantragsformularen sind noch erforderlich:

  • ein amtlicher Lageplan mit einem beglaubigten Auszug aus dem Katasterkartenwerk (erhalten Sie beim Markt Igensdorf oder im Vermessungsamt), nicht älter als 6 Monate
  • die Bauzeichnungen
  • eine Baubeschreibung
  • Angaben über Grundstücksentwässerung und die Wasserversorgung
  • Statistischer Erhebungsbogen für Baugenehmigungen
  • Unterschrift eines vorlageberechtigten Planfertigers auf allen Unterlagen
  • Unterschriften der Antragstellerin, des Planfertigers und aller Nachbarn auf allen Planzeichnungen
  • Detaillierte Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
  • Wohnflächenberechnung für jede einzelne Wohnung
  • Nutzflächenberechnung
  • Stellplatznachweis mit Anzahl der vorhandenen und geplanten Wohneinheiten auf dem Baugrundstück. Neu erforderliche und bereits bestehende Stellplätze zeichnerisch nachweisen.

Bautechnische Nachweise wie Statik, Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile, Wärme- und Schallschutz werden bei Ihrem Vorhaben nicht geprüft, müssen jedoch vor dessen Ausführung erstellt sein.